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Rechtsstreit zwischen Sony und George “Geohot” Hotz beigelegt

Nach dem PlayStation 3-Hack durch George “Geohot” Hotz zögerte Sony nicht lange und zog vor Gericht. Zu Beginn zeigte sich Hotz auch Siegessicher und rief sogar öffentlich zu Spenden auf, um seine Anwaltskosten decken zu können. So konnte man eigentlich von einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung ausgehen.

Wie jedoch nun der offizielle US PlayStation Blog mitteilt, wurde der Rechtsstreit zwischen Sony und Hotz einvernehmlich beigelegt.

So unterzeichnete Hotz am 31. März eine “dauerhafte Unterlassungsverfügung”. Was diese genau beinhaltet steht zum jetzigen Zeitpunkt noch noch fest. Sicher dürfte aber sein, dass sich Hotz bereit erklärt hat, keine (weiteren?) Details über die Sicherheitsarchitektur der PlayStation 3 zu veröffentlichen. Allerdings sind diese mittlerweile zum größten Teil ohnehin im Internet zu finden.

Riley Russel, Anwalt des Konzerns, sagte zu dieser Übereinkunft, dass Sony froh sei, diesen Rechtsstreit beigelegt zu haben.

Weiters führte er aus:

Unsere Motivation hinter dieser Übereinkunft bestand darin, unser geistiges Eigentum sowie unsere Kunden zu schützen. Wir glauben, dass diese Einigung und die dauerhafte Unterlassungserklärung dies erfüllt.

Auch George Hotz äußerte sich zu dieser Übereinkunft:

Es war nie meine Intention irgendwelchen Usern Unannehmlichkeiten zu bereiten oder die Piraterie zu vereinfachen. Ich bin froh, diesen Prozess hinter mir zu haben.

Ein Exempel hat Sony nach diesem Anschein an Hotz wohl nicht statuiert. Und auch ein Sieg von Hotz über Sony würde anders aussehen.

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