Mit fortschreitender Entwicklung der Videospiele sieht sich auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gezwungen sein Prüfverfahren zu modernisieren. Die neuen USK-Grundsätze ersetzen seit dem 01. Februar 2011 das Prüf- und Regelwerk aus dem Jahr 2006. Frischer Wind im alten Haus?
Vielleicht ist es wachsender Druck gewesen, der mit dem Prüfverfahren von Dead Space 2 entstand oder das allgemeine Sehnen vieler Gamer nach dem liberalen PEGI-Empfehlungssystem: Die USK lässt die Kritik nicht auf sich sitzen und modernisiert seit Prüfverfahren. Seit dem 1. Februar 2011 tritt es in Kraft und soll ein schnelleres Handeln ermöglichen. Geschäftsführer Felix Falk betonte in der offiziellen Pressemitteilung über die neuen Prüfverfahren, dass die USK besonderen Wert auf Klarheit und Transparenz lege. Das bisherige Regelwerk von 2006 werde somit gänzlich abgelöst.
Die Prüfinstanzen der USK werden von vier auf drei Stufen verkürzt. In diesem Verfahren der Selbstkontrolle und der Länder können die Spiele ein Regelverfahren, danach eine Berufung und im dritten Stadium eine Appellation durchlaufen (das heißt, entgegen der USK-Prüfung besitzt jedes Bundesland in Deutschland ein Veto-Recht gegen die Entscheidung). Die USK will dadurch erreichen, dass sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sichergestellt ist.
Zusätzlich wird die Rolle des USK-Beirats gestärkt. Dieser umfasst insgesamt 14 Mitglieder, dazu zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Ein Beispiel dafür ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat die Verantwortung der USK im Bereich der Online-Spiele zeigen soll. Wir erinnern uns, dass die USK durch den momentan geknickten Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ab Januar 2011 einen Service anbieten wollte, der es Unternehmen ermöglicht sich konform zu diesem Vertrag zu verhalten. Nach dem Scheitern erkennt die KJM jedoch die alten Standards des vorherigen JMStV weiter an.
Klar sind die Untertöne zu hören, dass die USK sich verbessern will, denn die Mitglieder prüfen weiterhin nur Datenträger.
“Die USK setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden und einheitlichen Jugendschutz im Bereich der Computerspiele ein. Für den Bereich der Datenträger können wir diesem Anspruch mit den neuen Grundsätzen nun noch besser gerecht werden”, so Felix Falk.
Die Modernisierung der USK wurde in Abstimmung mit allen Bundesländern Deutschlands sowie den Trägerverbänden des Bundesverbandes Interaktiver Unterhaltungssoftware (BIU) und dem Bundesverband der Entwickler von Computerspielen (G.A.M.E.) durchgeführt.
zusätzlich via kjm-online.de







